Für uns bedeutet Barrierefreiheit mehr als nur eine technische Umsetzung – sie ist Ausdruck unserer Haltung. Mit „No One Left Behind“ zeigen wir, was uns antreibt: Wir wollen digitale Erlebnisse schaffen, die niemanden ausschließen.

Wir denken Inklusion von Anfang an mit – in Design, Content und Code. So entstehen Lösungen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern echte Teilhabe, Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit ermöglichen.

Ein Tisch, auf dem verschiedene Elemente zur digitalen Barrierefreiheit liegen – darunter ein Laptop, Notizbuch, Brille und Kaffee. Symbolisch dafür, dass Barrierefreiheit von Beginn an Teil des Projekts ist.
Barrierefreiheit ist kein Extra, das man später dazulegt – sie gehört von Anfang an auf den Tisch.

„No One Left Behind“ steht für eine digitale Welt, in der alle mitgedacht werden – unabhängig von Fähigkeiten, Geräten oder Situationen.

Jens Krumm, CEO +Pluswerk AG

Nicht nur Pflicht: Barrierefreiheit

Im digitalen Zeitalter ist Barrierefreiheit kein „nice to have“, sondern Ausdruck echter Verantwortung – und ein klarer Erfolgsfaktor für digitale Produkte. Mit unserem Barrierefreiheit Quick Check erhalten Sie eine fundierte Ersteinschätzung zum Zustand Ihrer digitalen Angebote – schnell, verständlich und individuell. So setzen wir gemeinsam ein Zeichen für digitale Teilhabe. Denn unser Anspruch ist klar: #NoOneLeftBehind

Infografik mit 100 stilisierten Personen-Icons, davon 15 in Magenta hervorgehoben – sie symbolisieren die 15 % der Weltbevölkerung, die mit einer Behinderung leben.
Rund 15 Prozent der Weltbevölkerung leben mit einer Behinderung. Das macht sie zu einer wichtigen Zielgruppe für barrierefreie, digitale Angebote.

Gesetzliche Grundlagen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BGG) und die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) verpflichten Unternehmen, ihre digitalen Angebote (Websites, Apps, Online-Shops) ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten. Die Angebote müssen mindestens den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Level AA entsprechen. Dies umfasst unter anderem:

  • Inhalte: Alternativtexte für Bilder/Videos, Untertitel.
  • Design: Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund.
  • Bedienung: Maus-freie Navigation (z.B. per Tastatur).

Weitere Pflichten und Konsequenzen:

  • Unternehmen müssen eine Barrierefreiheitserklärung und eine Kontaktmöglichkeit zur Meldung von Barrieren bereitstellen.
  • Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen bis zur Einstellung des digitalen Angebots.

(Die Umsetzung basiert aktuell auf den WCAG 2.1-Richtlinien, optional auch schon auf WCAG 2.2.)

Nutzen für Unternehmen und Anwender

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie ist ein strategischer Erfolgsfaktor. Ein barrierefreies Design eröffnet den Zugang zu neuen Zielgruppen: Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer bilden eine stetig wachsende Nutzergruppe, die zunehmend auf digitale Angebote angewiesen ist. Wer digitale Barrieren abbaut, erhöht nicht nur die Reichweite, sondern auch die Nutzerzufriedenheit. 

Auch für Nutzer ohne Einschränkungen bringt Barrierefreiheit viele Vorteile. Klare Strukturen, gut lesbare Texte und eine intuitive Navigation verbessern die Bedienbarkeit und das Nutzererlebnis für alle. Das stärkt die Kundenbindung, reduziert Absprungraten und wirkt sich positiv auf die Suchmaschinenoptimierung (SEO) aus, da barrierefreie Seiten in der Regel besser indexierbar, technisch sauber aufgebaut und optimal für die Maschinenlesbarkeit durch KI-Bots vorbereitet sind.

Zwei Personen stehen an einem Tisch am +Pluswerk-Stand auf der TYPO3 Conference 2024. Eine Frau bedient lächelnd eine Computermaus, während ein Mann daneben steht und auf den Laptop blickt. Im Hintergrund sind der +Pluswerk-Banner und Teile des Konferenzgeländes zu sehen. Die Szene vermittelt eine produktive und freundliche Atmosphäre.
Luisa Faßbender (TYPO3) testet am +Pluswerk Stand auf der T3CON 2024 den Tremor-Simulator von AgeMan® – und erlebt, wie wichtig barrierefreies Design für alle Nutzer ist.

Wie setzen Sie Barrierefreiheit um?

Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit erfordert technisches Know-how und eine durchdachte Planung. +Pluswerk bietet umfassende Beratungs- und Prüfleistungen, um Ihre digitalen Angebote auf Barrierefreiheit zu testen und den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Unsere Maßnahmen umfassen:

  • Analyse und Audit: Wir überprüfen Ihre bestehende Website oder Anwendung auf Barrierefreiheit und identifizieren mögliche Barrieren. Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unserem Barrierefreiheits-Quick-Check.
  • Individuelle Lösungen: Auf Basis der Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, um Barrieren zu beseitigen und Barrierefreiheit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.
  • Schulung und Beratung: Unsere Experten schulen Ihre Teams in den Prinzipien der Barrierefreiheit und begleiten Sie bei der kontinuierlichen Optimierung Ihres digitalen Auftritts.

Durch eine frühzeitige Planung und Umsetzung der Maßnahmen können Sie nicht nur die Anforderungen des BFSG erfüllen, sondern auch die Nutzererfahrung für alle Besucher Ihrer Website verbessern.

Der +Pluswerk Quick Check

Mithilfe unseres systematischen 4-Schritte-Verfahrens analysieren wir digitale Barrieren präzise, leiten konkrete Handlungsempfehlungen ab und unterstützen bei der technischen Umsetzung. Dabei kombinieren wir automatisierte Tools mit fundierter manueller Expertise gemäß WCAG und BFSG.

Infografik mit 4 Schritten des Accessibility-Quick-Checks, darunter Analyse, Prüfung, Empfehlungen und Umsetzung.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Starten Sie mit einer unverbindlichen Ersteinschätzung: Unsere Expert:innen geben klare Handlungsempfehlungen, wie Sie Ihr digitales Angebot für alle zugänglich machen.

Ja, ich möchte mehr über Barrierefreiheit wissen.

info(at)pluswerk(dot)ag